Seit dem 01.01.2017 ist das Gesetz über die
Psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) in Kraft.
Kinder, Jugendliche und erwachsene Opfer von Gewaltstraftaten (sexueller oder häuslicher Gewalt, Misshandlung, Menschenhandel, vorurteilsmotivierter Gewalt, Hasskriminalität etc.) haben nunmehr den Rechtsanspruch, sich durch qualifizierte Psychosoziale Prozessbegleiter während des gesamten Strafverfahrens betreuen und begleiten zu lassen.
Als psychosozialer Prozessbegleiter informiere und berate ich über den Ablauf des Strafverfahrens. Ich berate Betroffene von Straftaten über ihre Rechte und unterstütze sie während des Strafvefahrens psychologisch und pädagogisch kompetent.
Psychosoziale Prozessbegleiter haben kein Zeugnisverweigerungsrecht.
Ich muss mich neutral zum Strafverfahren verhalten, um die Trennung von Beratung und Begleitung zu gewährleisten.
Psychosoziale Prozessbegleitung beinhaltet keine rechtliche Beratung und ersetzt keine anwaltliche Vertretung im Strafverfahren.